Wer ein grenzüberschreitendes Vorhaben in der Vierländerregion Bodensee plant, kann es bis zum 30. September 2026 als IBK-Begegnungsprojekt einreichen. Am 8. September 2026 bietet die IBK-Geschäftsstelle vorab einen Beratungstag an.
Gefördert werden kleine Vorhaben aus allen Lebensbereichen — Umwelt, Kultur, Bildung, Sport und Soziales sowie Tourismus- und Standortförderung: eine gemeinsame Exkursion, ein Workshop, ein Fest, eine Ausstellung oder der Austausch zwischen zwei Schulen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Schulen, Vereine, Gruppierungen, Kommunen und regionale Initiativen. Seit 2010 hat der IBK-Kleinprojektefonds 317 Projekte mit 823 Partnern aus der Region gefördert (Stand Juli 2026).
Zwei Partner aus zwei Staaten sind die Bedingung
Ein Begegnungsprojekt wird von mindestens zwei Partnern aus unterschiedlichen Staaten der Bodenseeregion umgesetzt — aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein. Institutionen, die ohnehin international ausgerichtet sind, können auch allein als Antragsteller auftreten. Gefördert wird damit nicht die einzelne Veranstaltung, sondern die Verbindung, die dabei entsteht.
Der Fonds übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 3.000 Euro. Die Gesamtkosten liegen in der Regel bei bis zu 5.000 Euro.
Beratung vor der Antragstellung
Am 8. September 2026 findet ein Beratungstag zum IBK-Kleinprojektefonds statt. Dort lassen sich Projektideen besprechen und offene Fragen klären — etwa dazu, welche Kosten förderfähig sind und was bei der Abrechnung zu beachten ist. Anmeldungen nimmt die IBK-Geschäftsstelle unter
kleinprojekte@bodenseekonferenz.org entgegen.
Der IBK-Kleinprojektefonds wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Interreg-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein kofinanziert.