Bodensee-Informationsdienst Archiv

IBK-Kleinprojektefonds

Nächste Einreichfrist für Begegnungsprojekte am 10. Juni

Bild: Vortrag zu "Bienenhaltung in der Steinzeit"
an der IBK-50 Sommertour in Konstanz.
Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte bei der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen.

Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Die nächste Einreichfrist ist am 10. Juni 2022.

Interreg-Kleinprojekte: Ab Oktober 2022 Förderanträge wieder möglich

Für die zweite Förderschiene der IBK, die Interreg-Kleinprojekte (bis 25.000 Euro Förderung) startet die neue Förderperiode Interreg VI im Herbst 2022. Dennoch können dafür bereits jetzt Projektideen eingereicht werden. Antragsformulare und weitere Informationen stehen auf der Homepage Interreg-Kleinprojekte (bodenseekonferenz.org) zur Verfügung.

Beratung und Unterstützung bei Begegnungs- oder Interreg-Kleinprojekten erteilt Lydia Tollkühn, Tel. +49 (0) 7531 / 92183-14, tollkuehn@bodenseekonferenz.org von der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz.
Zurück