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IBK-Kleinprojektefonds: Antragsfrist für Begegnungsprojekte

Bis zum 30.09.2021 können Anträge für Begegnungsprojekte eingereicht werden

Bild: Der "Bodensee-Skate-Cup"
wurde von der IBK gefördert.
Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel für Begegnungsprojekte der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen. Dies gilt auch für digitale Formate, die aufgrund der Corona-Situation auch grenzüberschreitend verstärkt durchgeführt werden.

Projektpartner aus dem IBK-Gebiet

Für eine Förderung der Begegnungsprojekte ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein.

Interreg-Kleinprojekte: Förderanfragen erst wieder in neuer Förderperiode 2022 möglich

Für die zweite Förderschiene der IBK, die Interreg-Kleinprojekte (bis 25.000 Euro Förderung) läuft die Interreg V-Periode 2021 aus und die Antragstellung wurde geschlossen. In der neuen Förderperiode Interreg VI können ab 2022 wieder Anträge gestellt werden. Antragsfristen sind im Moment noch nicht bekannt, werden jedoch rechtzeitig bekanntgegeben.

Eine internationale Jury der IBK entscheidet bei beiden Förderkategorien über die Anträge.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage der IBK unter www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung. Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Lydia Tollkühn, Tel. +49 (0) 7531 / 921-83-14, tollkuehn@bodenseekonferenz.org.
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