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Geld für grenzüberschreitende Projekte beim IBK-Kleinprojektefonds

Nächste Einreichfrist: 31. Januar 2021

Gruppenbild:Das Konstanzer Akkordeon Ensemble freut sich über die Förderung aus dem IBK-Kleinprojektefonds. (Quelle: Akkordeon Ensemble)
Die Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) fördert weiterhin grenzüberschreitende Projekte in der Bodenseeregion. Ob in Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales oder Tourismus und Standortförderung - Voraussetzung ist, dass Partner ein Projekt gemeinsam über die Grenzen hinweg planen und umsetzen. Beteiligen können sich Privatpersonen, Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände aus dem Mandatsgebiet der IBK bzw. dem Interreg-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein.

 „Dies ist ja eine wunderbare Nachricht!", so lautet eine typische Reaktion auf die Förderzusage aus dem IBK-Kleinprojektefonds. Petra Bialoncig vom Konstanzer Akkordeon Ensemble e.V. etwa war begeistert, dass auch kleine Vereine in ihrem Wirken unterstützt werden. Mit der Förderung in Höhe von 2.500 € könne man die gemeinsame Orchesterarbeit mit den Schweizer Nachbarn, dem Handharmonikaclub Kreuzlingen, intensivieren und den Nachwuchssorgen begegnen. Damit entspricht das Projekt der Zielsetzung des Kleinprojektefonds: Über Grenzen hinweg Kontakte, Kooperationen und Netzwerke fördern,  um den Zusammenhalt in der Region zu stärken. Die maximale Förderung beträgt 25.000 Euro.

Zwei Fördermöglichkeiten

Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt einerseits kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen.

Andererseits werden mit bis zu 25.000 Euro auch Kleinprojekte gefördert, die auf längerfristige Kooperationen zielen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Modellregion Bodensee beitragen. Die Förderung kommt dann aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", welches von der EU und mit Beteiligung aus der Schweiz und Liechtenstein finanziert wird.

Projektpartner aus dem IBK-Gebiet

Für eine Förderung ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Auch Partner aus dem weiteren Interreg-Programmgebiet (www.interreg.org) können mitwirken.
 
Anstragsteller aus der Schweiz sind aufgerufen
 
Die Förderperiode des IBK-Kleinprojektefonds und des Interreg-Programms läuft noch bis Ende 2020. Aktuell werden Antragsteller aus der Schweiz besonders zur Bewerbung in der Kategorie Interreg-Kleinprojekte aufgerufen. Interessenten können sich bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten und prüfen lassen, ob ihr Vorhaben für eine Förderung geeignet wäre. Eine internationale Jury der IBK entscheidet bei beiden Förderkategorien über die Anträge.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage der IBK unter www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung.

Die nächste Einreichfrist ist der 31. Januar 2020. Beratung und Unterstützung bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
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