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Gemeinsam für die Region

Förderung für grenzüberschreitende Projekte - nächste Einreichfrist ist der 30. September!

Bild: Eine gemeinsame Wanderung über die Grenzen. (Quelle: Marc Heller)
Bis 30. September 2019 beim IBK-Kleinprojektefonds bewerben!

Kultur-, Sport- und Tourismusvereine, NGOs, Gemeinden, Institutionen und Verbände, die gemeinsam mit einer Partnerorganisation aus dem Nachbarland ein Vorhaben planen, können wieder Fördermittel aus dem Kleinprojektefonds der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) beantragen. Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung.

„Die Erfahrung aus über 200 Förderprojekten zeigt, dass die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg das gegenseitige Vertrauen stärkt und von den Beteiligten in der Regel als Bereicherung empfunden wird", so Katja Heller, Projektkoordinatorin des IBK-Kleinprojektefonds. „Wir bekommen viele positive Rückmeldungen! Auch die Möglichkeit, größere grenzüberschreitende Projekte mit einer Förderung vorzubereiten und neue Netzwerke aufzubauen, wird gerne genutzt."

Zwei Fördermöglichkeiten

Der IBK-Kleinprojektefonds unterstützt einerseits kleine Begegnungsprojekte mit bis zu 2.500 Euro aus Mitteln der IBK-Mitgliedsländer, z.B. gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen.

Andererseits werden mit bis zu 25.000 Euro auch Kleinprojekte gefördert, die auf längerfristige Kooperationen zielen und zu einer nachhaltigen Entwicklung der Modellregion Bodensee beitragen. Die Förderung kommt dann aus dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein", welches von der EU und mit Beteiligung aus der Schweiz und Liechtenstein finanziert wird.

Projektpartner aus dem IBK-Gebiet

Für eine Förderung ist entscheidend, dass Projektpartner aus mindestens zwei Ländern und Kantonen des IBK-Gebietes zusammenarbeiten. Dazu zählen in der Schweiz die Kantone St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zürich, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, in Österreich das Land Vorarlberg, in Deutschland die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg, Bodenseekreis, Lindau, Oberallgäu und die kreisfreie Stadt Kempten sowie das Fürstentum Liechtenstein. Auch Partner aus dem weiteren Interreg-Programmgebiet (www.interreg.org) können mitwirken.
 
Antragsteller aus der Schweiz sind aufgerufen
                                     
Die Förderperiode des IBK-Kleinprojektefonds und des Interreg-Programms läuft noch bis Ende 2020. Aktuell werden Antragsteller aus der Schweiz besonders zur Bewerbung in der Kategorie Interreg-Kleinprojekte aufgerufen. Interessenten können sich bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten und prüfen lassen, ob ihr Vorhaben für eine Förderung geeignet wäre. Eine internationale Jury der IBK entscheidet bei beiden Förderkategorien über die Anträge.

Weitere Informationen zu den Förderkriterien sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage der IBK unter www.bodenseekonferenz.org/kleinprojekte zur Verfügung.

Die nächste Einreichfrist ist der 30. September 2019. Beratung und Unterstützung bei der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz, Katja Heller, Tel. +49 (0) 7531/5 27 22, kleinprojekte@bodenseekonferenz.org.
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